Einhaltung der europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin
Der Stabilitätsrat überwacht die gesamtstaatliche Einhaltung der europäischen Fiskalregeln des am 30. April 2024 reformierten Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird der Stabilitätsrat durch einen unabhängigen Beirat unterstützt.
Die konkrete innerstaatliche Umsetzung der Regelungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts steht noch aus.