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Einhaltung der europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin

Der Stabilitätsrat überwacht die gesamtstaatliche Einhaltung der europäischen Fiskalregeln des am 30. April 2024 reformierten Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird der Stabilitätsrat durch einen unabhängigen Beirat unterstützt.

Die konkrete innerstaatliche Umsetzung der Regelungen des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts steht noch aus.

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 5. Dezember 2024

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