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Sanierungsberichterstattung

Die Gebietskörperschaft berichtet nach § 5 Absatz 2 StabiRatG halbjährlich über die Umsetzung des vereinbarten Sanierungsprogramms. In seinen Sitzungen im Mai bzw. im Dezember überprüft der Stabilitätsrat die Umsetzung.

Die Sanierungsberichte werden hier zum Download bereitgestellt.

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 5. Dezember 2024

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