Sanierungsberichterstattung
Die Gebietskörperschaft berichtet nach § 5 Absatz 2 StabiRatG halbjährlich über die Umsetzung des vereinbarten Sanierungsprogramms. In seinen Sitzungen im Mai bzw. im Dezember überprüft der Stabilitätsrat die Umsetzung.
Die Sanierungsberichte werden hier zum Download bereitgestellt.