Fortschrittsberichterstattung „Aufbau Ost“
Gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung) erörtert der Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder und die Stellungnahme der Bundesregierung hierzu.
Die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen berichten dem Stabilitätsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke und die Verwendung der erhaltenen Mittel zum Abbau teilungsbedingter Sonderlasten. Die Berichte werden bis spätestens zum 15. September des dem Berichtsjahr folgenden Jahres vorgelegt.
Nach § 10 Geschäftsordnung des Stabilitätsrates (in der bis zum 20. Juni 2021 geltenden Fassung) erörtert der Arbeitskreis Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ und die Stellungnahme der Bundesregierung und legt dem Stabilitätsrat einen Beschlussvorschlag dazu vor. Die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ und die Stellungnahme der Bundesregierung werden als Beratungsunterlage des Stabilitätsrates veröffentlicht.