Beirat
Der Beirat unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Stabilitätsrat auf Grundlage von § 8 Stabilitätsratsgesetz dabei, die Einhaltung der im Haushaltsgrundsätzegesetz festgelegten Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits zu überwachen. Die in diesem Zusammenhang zu erarbeitenden Stellungnahmen und Empfehlungen des Beirats bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit des Stabilitätsrates. Der Vorsitzende des Beirats nimmt an den Beratungen des Stabilitätsrats zur Überwachung der strukturellen gesamtstaatlichen Defizitobergrenze teil und bringt hierzu die Stellungnahme des Beirats ein.
Der Beirat wurde im Zuge der innerstaatlichen Umsetzung des Europäischen Fiskalvertrages eingerichtet. Er hat sich am 5. Dezember 2013 konstituiert.
Vorsitz und Mitglieder
Mitglieder des Beirats sind je ein Vertreter der Deutschen Bundesbank und des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, ein Vertreter der an der Gemeinschaftsdiagnose beteiligten Forschungsinstitute, je zwei für die Dauer von fünf Jahren von Bund und Ländern durch deren Vertreter im Stabilitätsrat benannte Sachverständige und je ein für die Dauer von fünf Jahren von den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung benannter Sachverständiger.
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Dokumente
Nach § 8 Absatz 3 Stabilitätsratsgesetz nimmt der Beirat zur Einhaltung der im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschriebenen Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Finanzierungsdefizits Stellung und gibt gegebenenfalls Empfehlungen für Maßnahmen zur Beseitigung eines überhöhten Defizits ab. Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Beirats sowie weitere Dokumente sind hier veröffentlicht. Über die Veröffentlichung der hier aufgeführten Dokumente entscheidet allein der Beirat.
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Geschäftsordnung
Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 Stabilitätsratsgesetz hat sich der Beirat eine Geschäftsordnung gegeben.
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Netzwerk Unabhängiger EU-Fiskalinstitutionen
Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrats ist Teil des Netzwerks unabhängiger EU-Fiskalinstitutionen (EU IFIs).
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Kontakt
Eine Nachricht an den Beirat des Stabilitätsrates kann über ein Kontaktformular gesendet werden.
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