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Umfrageverfahren am 11. Dezember 2020

Der Stabilitätsrat hat am 11.12.2020 im Umfrageverfahren einen Beschluss gefasst zur Änderung des Kompendiums des Stabilitätsrates zu einer „Anerkannten Notsituation“ im harmonisierten Analysesystem im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 5a Stabilitätsratsgesetz.

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