Umfrageverfahren am 10. Oktober 2023
Der Stabilitätsrat hat am 10.10.2023 im Umfrageverfahren einen Beschluss gefasst zur Änderung des Kompendiums des Stabilitätsrates zur Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse nach Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz bezüglich der Anrechnung der Ausgleichskomponente im harmonisierten Analysesystem im Rahmen der Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse gemäß § 6 Stabilitätsratsgesetz.