Fortschrittsberichterstattung „Aufbau Ost“
Gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz (in der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Fassung) erörtert der Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder und die Stellungnahme der Bundesregierung in der Herbstsitzung des dem Berichtsjahr folgenden Jahres.