Europäische Haushaltsüberwachung
Im Rahmen des "Europäischen Semesters" legen die Euro-Teilnehmerstaaten dem Rat "Wirtschaft und Finanzen" der Europäischen Union (ECOFIN) jährlich aktualisierte Stabilitätsprogramme gemäß Verordnung (EU) Nr. 1466/1997 und die Übersicht über die Haushaltsplanung gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013 vor. Die jeweilige Aktualisierung des deutschen Stabilitätsprogramms, die Übersicht über die Haushaltsplanung und die länderspezifischen Empfehlungen des ECOFIN-Rates hierzu werden von der Bundesregierung an die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages, die Finanzministerkonferenz und den Stabilitätsrat übermittelt.