Unterrichtung der Parlamente
Gemäß § 9 Absatz 2 Stabilitätsratsgesetzt werden die Beschlüsse des Stabilitätsrates und die ihnen zugrundeliegenden Beratungsunterlagen sowie die Stellungnahmen des Beirats nach § 8 Absatz 3 Satz 1 den jeweiligen Parlamenten zugeleitet.
Die Unterlagen werden hier zum Download bereitgestellt.