Vereinbarungen zu den Sanierungsprogrammen (2012-2020) Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein
Der Stabilitätsrat hat in seiner 4. Sitzung am 1. Dezember 2011 mit den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Sanierungsprogramme vereinbart.
Die Sanierungsprogramme erstrecken sich über den Zeitraum von 2012 bis 2016 und enthalten in der Kompetenz der Länder liegende Sanierungsmaßnahmen, um die Einhaltung der Vorgaben über den sukzessiven Abbau der Nettokreditaufnahme ("Sanierungspfad") sicherzustellen.
Der Stabilitätsrat hat in seiner 16. Sitzung am 11. Dezember 2017 mit den Ländern Bremen und Saarland die Verlängerung der Sanierungsprogramme für die Jahre 2017 bis 2020 vereinbart.