Konsolidierungsberichterstattung
Die Gebietskörperschaft übermittelt bis zum 30. April des Folgejahres einen Konsolidierungsbericht, aus dem für das Berichtsjahr die Ermittlung des Finanzierungssaldos hervorgeht und in dem zur Einhaltung der Obergrenzen Stellung bezogen wird.
Die Konsolidierungsberichte werden hier zum Download bereitgestellt.