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Konsolidierungsberichterstattung

Die Gebietskörperschaft übermittelt bis zum 30. April des Folgejahres einen Konsolidierungsbericht, aus dem für das Berichtsjahr die Ermittlung des Finanzierungssaldos hervorgeht und in dem zur Einhaltung der Obergrenzen Stellung bezogen wird.

Die Konsolidierungsberichte werden hier zum Download bereitgestellt.

Zusatzinformationen

Pressemitteilung

Pressemitteilung des Beirats zur Außerordentlichen Stellung­nahme vom 11. Oktober 2024

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Pressemitteilung

Pressemitteilung des Stabilitäts­rates vom 6. Mai 2024

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Gezielte Suche nach den Veröffentlichungen des Stabilitätsrates

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