Harmonisiertes Analysesystem
Die Einhaltung der Vorgaben des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes (Schuldenbremse) wird durch ein harmonisiertes, an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientiertes Analysesystem gemäß Artikel 109a Absatz 2 Grundgesetz überwacht .