Konjunkturbereinigungsverfahren
Der Bund wendet für die Ermittlung der Konjunkturkomponente das Bundesverfahren an. Die Länder haben gegenüber dem Sekretariat des Stabilitätsrates eine Erklärung abgegeben, ob die Konjunkturkomponente nach Bundesverfahren oder nach Konsolidierungshilfenverfahren ermittelt wird. Die getroffene Wahl des Konjunkturbereinigungsverfahrens ist für einen Zeitraum von jeweils fünf aufeinander folgenden Plan-Jahren verbindlich.