Gesetzliche Grundlagen
Der Stabilitätsrat ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Weitere gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit sind das Stabilitätsratsgesetz, das Konsolidierungshilfengesetz, das Finanzausgleichsgesetz und das Haushaltsgrundsätzegesetz.
Stabilitätsratsgesetz
Das Stabilitätsratsgesetz dient der Einrichtung eines Systems regelmäßiger Haushaltsüberwachung zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen.
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Konsolidierungshilfengesetz
Auf der Grundlage von Artikel 143d Absatz 2 und 3 Grundgesetz regelt das Konsolidierungshilfengesetz die bundesgesetzlichen Vorgaben für die Gewährung von Konsolidierungshilfen der bundesstaatlichen Gemeinschaft.
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Finanzausgleichsgesetz
Gemäß § 11 Absatz 3 Finanzausgleichsgesetz erörtert der Stabilitätsrat die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der ostdeutschen Länder und die Stellungnahme der Bundesregierung .
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Haushaltsgrundsätzegesetz
Zur Koordinierung der Haushalts- und Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände berät der Stabilitätsrat über die zugrunde liegenden volks- und finanzwirtschaftlichen Annahmen.
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