Organisation
Im Bereich "Organisation" werden die Mitglieder und die Gremien des Stabilitätsrates vorgestellt sowie die gesetzlichen Grundlagen und die Geschäftsordnung des Stabilitätsrates aufgeführt.
Vorsitz und Mitglieder
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder und der Bundeswirtschaftsminister. Den Vorsitz im Stabilitätsrat führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der/die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
Mehr
Beschlussfassung
Die Beschlüsse des Stabilitätsrates werden mit der Stimme des Bundes und der Mehrheit von zwei Dritteln der Länder gefasst.
Mehr
Sekretariat
Die Arbeit des Stabilitätsrates und seiner Gremien wird durch ein Sekretariat unterstützt.
Mehr
Arbeitskreis Stabilitätsrat
Mitglieder des Arbeitskreises sind Vertreterinnen bzw. Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der Finanzministerien der Länder und des Bundeswirtschaftsministeriums.
Mehr
Evaluationsausschuss
Der Evaluationsausschuss wird vom Stabilitätsrat zur Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage einer Gebietskörperschaft sowie zur Vereinbarung eines Sanierungsprogramms eingesetzt.
Mehr
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen des Stabilitätsrates bilden Artikel 109a Grundgesetz und das Stabilitätsratsgesetz. Mit dem Konsolidierungshilfengesetz, dem Finanzausgleichsgesetz und dem Haushaltsgrundsätzegesetz werden dem Stabilitätsrat weitere Aufgaben übertragen.
Mehr
Geschäftsordnung
Gemäß § 1 Absatz 5 Stabilitätsratsgesetz hat sich der Stabilitätsrat eine Geschäftsordnung gegeben.
Mehr