Stabilitätsrat
Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte
Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Er wurde mit der Föderalismusreform II errichtet und ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Zusammen mit der Schuldenbegrenzungsregel stärkt der Stabilitätsrat die institutionellen Voraussetzungen zur Sicherung langfristig tragfähiger Haushalte im Bund und in den Ländern.
Aktuelles
- Außerordentliche Stellungnahme des Beirats
Der unabhängige Beirat des Stabilitätsrates hat am 11. Oktober 2024 eine außerordentliche Stellungnahme erstellt.
Mehr 29. Sitzung des Stabilitätsrates
Die 29. Sitzung des Stabilitätsrates fand am 6. Mai 2024 statt.
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Organisation des Stabilitätsrates
Mitglieder des Stabilitätsrates sind der Bundesminister der Finanzen, die Finanzminister der Länder sowie der Bundeswirtschaftsminister. Den Vorsitz führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
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Aufgaben des Stabilitätsrates
Eine zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder. Ziel ist es, drohende Haushaltsnotlagen bereits in einem frühen Stadium zu erkennen, um rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Außerdem spielt der Stabilitätsrat eine wichtige Rolle mit Blick auf die Einhaltung der für Deutschland geltenden europäischen Vorgaben zur Haushaltsdisziplin. Insbesondere wacht er darüber, dass die Haushalte von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen insgesamt die im Haushaltsgrundsätzegesetz festgelegte Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits von 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
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Beschlüsse und Beratungsunterlagen
Der Stabilitätsrat tritt mindestens zweimal jährlich, in der Regel im Juni und im Dezember, zusammen. Seine Beschlüsse und Beratungsunterlagen werden auf dieser Webseite veröffentlicht.
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Dokumentation
Im Bereich „Dokumentation" werden die Veröffentlichungen des Stabilitätsrates thematisch aufbereitet.
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Beirat
Der Beirat des Stabilitätsrates ist ein unabhängiges Sachverständigengremium. Er unterstützt den Stabilitätsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe, die Einhaltung der Obergrenze des gesamtwirtschaftlichen strukturellen Finanzierungsdefizits zu überwachen.
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